
09 Apr. SCHEIDUNG UND EIGENTUM: Was passiert mit Immobilien und Vermögen?
Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich – auch die Frage, was mit gemeinsamem oder alleinigem Eigentum passiert, ist für viele Ehepaare ein sensibles Thema. Besonders bei Immobilien ist eine klare Regelung entscheidend. In diesem Blogartikel erfahren Sie, wie das Eigentum bei einer Scheidung aufgeteilt wird, welche Unterschiede zwischen gemeinsamem und alleinigem Eigentum bestehen und was Sie beachten sollten, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Was zählt als gemeinsames oder alleiniges Eigentum?
Gemeinsames Eigentum liegt vor, wenn beide Ehepartner im Grundbuch oder Kaufvertrag stehen – also rechtlich gemeinsam Eigentümer sind. Das betrifft häufig:
- Immobilien, die gemeinsam gekauft wurden
- Gemeinsame Bankkonten
- Möbel und Haushaltsgegenstände, die zusammen angeschafft wurden
Alleiniges Eigentum hingegen gehört nur einem Ehepartner – auch nach der Scheidung. Dazu zählen:
- Immobilien, die vor der Ehe gekauft wurden und allein im Grundbuch eingetragen sind
- Erbschaften oder Schenkungen an einen Partner allein
- Persönliche Gegenstände wie Kleidung oder Schmuck
Wichtig: Das Eigentum ist nicht automatisch „gemeinsam“, nur weil etwas während der Ehe angeschafft wurde. Entscheidend ist, wer als Eigentümer gilt – zum Beispiel anhand des Grundbucheintrags bei Immobilien.
Inhalte
- Zugewinngemeinschaft einfach erklärt
- Immobilienbewertung bei Scheidung?
- Wie wird Vermögen bei Scheidung aufgeteilt?
- Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?
- Aufteilung von Hausrat und Haushaltsgegenständen
- Gemeinsame Schulden bei der Scheidung?
- Tipps für eine faire Vermögensaufteilung
- Fazit: Streit vermeiden durch klare Eigentumsregelung
Zugewinngemeinschaft einfach erklärt
In Deutschland leben die meisten Ehepaare automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn kein Ehevertrag etwas anderes regelt. Das bedeutet:
Jeder Ehepartner behält während der Ehe sein eigenes Vermögen – auch wenn es während der Ehe angeschafft wurde. Am Ende der Ehe (also bei Scheidung) wird der Vermögenszuwachs – der sogenannte Zugewinn – verglichen und ausgeglichen.
Beispiel: Eigentumswohnung vor der Ehe
- Frau A besitzt bereits vor der Ehe eine Eigentumswohnung im Wert von 100.000 Euro.
- Während der 15-jährigen Ehe bleibt sie Alleineigentümerin, steht allein im Grundbuch.
- Zum Zeitpunkt der Scheidung ist die Wohnung 130.000 Euro wert.
Da Frau A die Wohnung vor der Ehe erworben hat, bleibt sie ihr alleiniges Eigentum. Der Wertzuwachs von 30.000 Euro während der Ehe zählt jedoch zum Zugewinn. Wenn der Ehemann in dieser Zeit weniger Zugewinn erzielt hat, steht ihm ein Ausgleichsanspruch auf die Hälfte der Differenz zu. Es geht also nicht um die Wohnung selbst, sondern um einen Geldbetrag.
Immobilienbewertung bei Scheidung?
Die Wertfeststellung erfolgt üblicherweise durch:
- Immobilienmakler, wenn sich beide Ehepartner auf einen realistischen Marktwert einigen können
- Sachverständige oder Gutachter, wenn Uneinigkeit herrscht oder ein gerichtliches Verfahren notwendig wird
Maßgeblich ist der Verkehrswert der Immobilie zum Stichtag der Trennung oder Scheidung.
Wie wird Vermögen bei Scheidung aufgeteilt?
Gemeinsames Vermögen
Wenn Vermögen gemeinsam erworben wurde – zum Beispiel eine Immobilie, bei der beide Ehepartner im Grundbuch stehen –, gehört sie beiden je zur Hälfte, unabhängig davon, wer mehr in die Finanzierung eingebracht hat.
Lösungsmöglichkeiten bei Scheidung:
- Verkauf der Immobilie und Aufteilung des Verkaufserlöses
- Auszahlung des anderen Partners, wenn einer die Immobilie übernimmt
- Vermietung der Immobilie und Teilung der Mieteinnahmen
- Alleiniges Vermögen
Alleiniges Eigentum bleibt auch nach der Scheidung beim jeweiligen Eigentümer. Das betrifft insbesondere:
- Immobilien, die vor der Ehe gekauft wurden
- Immobilien, die geerbt oder geschenkt wurden
- Immobilien, bei denen nur ein Partner im Grundbuch steht
Auch wenn der andere Ehepartner mit in der Immobilie gelebt oder finanziell beigetragen hat, wird er nicht automatisch Miteigentümer. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch Ausgleichsansprüche entstehen – etwa bei erheblichen Investitionen oder finanzieller Beteiligung am Erwerb oder an Sanierungsmaßnahmen.
Wichtig: Auch wenn die Immobilie rechtlich einem Partner allein gehört, fließt eine mögliche Wertsteigerung während der Ehe in die Berechnung des Zugewinnausgleichs mit ein.
Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?
Die gemeinsame Immobilie ist häufig der größte Streitpunkt bei einer Trennung. Es gibt mehrere Optionen:
Verkauf
- Die Immobilie wird verkauft
- Der Erlös wird je nach Eigentumsanteilen (oft 50/50) aufgeteilt
- Der Wert wird durch einen Makler oder ggf. Gutachter ermittelt
Auszahlung (Realteilung)
- Ein Ehepartner übernimmt die Immobilie komplett
- Der andere wird anteilig ausgezahlt, meist auf Grundlage des aktuellen Marktwerts
- Eine neue Finanzierung oder Zustimmung der Bank kann erforderlich sein
Teilungsversteigerung
- Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann einer der Ehepartner beim Gericht eine Teilungsversteigerung beantragen
- Die Immobilie wird öffentlich versteigert – oft mit finanziellem Nachteil für beide Seiten
Tipp: Eine einvernehmliche Lösung ist fast immer kostengünstiger und nervenschonender.
Aufteilung von Hausrat und Haushaltsgegenständen
Auch der Hausrat muss bei einer Scheidung fair aufgeteilt werden. Dazu zählen unter anderem:
- Möbel
- Elektrogeräte
- Haushaltsgegenstände
- Fahrzeuge
Immobilienbezug beim Hausrat
- Einbauküchen, die in einer gemeinsamen Immobilie verbleiben sollen
- Wohnzimmermöbel oder Einrichtungsgegenstände, die individuell zur Immobilie passen
Nicht zum Hausrat gehören z. B. persönlicher Schmuck, Kunstsammlungen oder berufsbezogene Gegenstände. Die Aufteilung erfolgt im besten Fall einvernehmlich – ansonsten entscheidet das Familiengericht.
Gemeinsame Schulden bei der Scheidung?
Auch Schulden – insbesondere aus Immobilienfinanzierungen – spielen bei der Scheidung eine wichtige Rolle:
- Gemeinsamer Immobilienkredit: Beide Ehepartner haften gesamtschuldnerisch. Die Bank kann beide zur Rückzahlung heranziehen
- Einzelkredit: Nur der Kreditnehmer haftet, es sei denn, der andere Ehepartner hat mitunterzeichnet oder sich verbürgt
Wichtig: Kreditverträge können durch das Familiengericht nicht geändert werden. Eine Umschuldung oder Vertragsübernahme muss direkt mit der finanzierenden Bank geklärt werden.
Tipps für eine faire Vermögensaufteilung
Damit die Trennung fair und möglichst stressfrei verläuft, helfen folgende Maßnahmen:
- Inventarliste erstellen: Erfassen Sie alle Vermögensgegenstände – insbesondere Immobilien (z. B. mit Grundbuchauszug)
- Vermögen offenlegen: Transparenz ist die Grundlage für faire Lösungen
- Frühzeitig beraten lassen: Holen Sie rechtzeitig Rat von Anwälten, Notaren oder Mediatoren ein
- Professionelle Immobilienbewertung: Ein Makler kann einen realistischen Marktwert ermitteln; bei Streit hilft ein Gutachter
- Scheidungsfolgenvereinbarung: Lassen Sie die wichtigsten Punkte – insbesondere zur Immobilie – notariell regeln
Fazit: Streit vermeiden durch klare Eigentumsregelung
Eine Scheidung bedeutet nicht nur das Ende einer Partnerschaft, sondern auch die Klärung vieler finanzieller und rechtlicher Fragen. Wer sich frühzeitig mit Eigentumsverhältnissen, Immobilienwerten und Vermögensverteilung auseinandersetzt, kann langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen vermeiden. Ob Immobilie, Hausrat oder Vermögen – eine sachliche und faire Regelung hilft beiden Seiten, einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen.
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