Grundsteuererklärung 2022 – Infos, Tipps und Checkliste für Bayern

Grundsteuererklärung 2022

Grundsteuererklärung 2022 – Infos, Tipps und Checkliste für Bayern

Die Grundsteuerreform

Aktuell haben bereits viele von Ihnen – und andere werden noch in Kürze – Schreiben des zuständigen Finanzamtes zum Thema Grundsteuer erhalten. Bei mehreren Miteigentümern erhält in der Regel nur einer der Eigentümer eine entsprechende Aufforderung. Die Schreiben richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

Achtung: Auch wenn Sie kein Informationsschreiben erhalten haben, jedoch am 1.1.2022 Eigentümer von Grundbesitz waren, müssen Sie dennoch eine Erklärung abgeben.

Hintergrund ist die vollständige Neuregelung der Grundsteuer ab 2025. Um diese berechnen zu können, benötigen die Finanzbehörden Angaben zu Ihrem Grundbesitz, welche im Rahmen von einzureichenden Grundsteuererklärungen zu erfolgen haben.

Dabei müssen alle (Mit-)Eigentümerinnen und (Mit-)Eigentümer von Grundbesitz (Grundstücke, Eigentumswohnungen und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) in Deutschland im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen, in welcher Sie Angaben zu Ihrem Grundbesitz auf den Stichtag 1. Januar 2022 machen. Die Finanzamtszuständigkeit richtet sich nach der Lage des Grundbesitzes. Abgabepflichtig ist also derjenige Eigentümer, welcher am 1. Januar 2022 im Grundbuch eingetragen ist.

Grundsätzlich ist die Erklärung entsprechend der gesetzlichen Vorgabe elektronisch per ELSTER einzureichen. Ausnahmsweise ist auch eine Abgabe als PDF am PC ausfüllbar (graue Formulare) oder handschriftlich über den Vordruck der Finanzämter (grüne Formulare) möglich.

Tipps und Checkliste zur Abgabe der Grundsteuererklärung

Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung in Form einer Checkliste zusammengestellt.

Hier finden Sie die Checkliste zum Download.

Voraussetzung: Account auf ELSTER.DE

Die elektronische Einreichung erfolgt über das Portal der Finanzämter, ELSTER. Dieser Weg ist jedoch erst ab 1. Juli 2022 freigeschaltet. Erforderlich ist, dass Sie bei ELSTER registriert sind. Sollten Sie noch nicht bei ELSTER registriert sein, kann diese Registrierung bereits ab sofort beantragt werden. Die Registrierung und Freischaltung wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Grundsätzlich ist es dann möglich, die Erklärung für Dritte (z.B. Familienmitglieder) über einen ELSTER-Zugang einzureichen.

Sie können über den Link: https://www.ELSTER.de/eportal/infoseite/grundsteuerreform
direkt zur Registrierung mit Erklärung gelangen.

Abgabe der Grundsteuererklärung

Das Ausfüllen der Grundsteuererklärung ist für Grundstücke in Bayern mit wenigen einfachen Schritten möglich. Hintergrund ist, dass Bayern das sehr einfache Flächenmodell verwendet. Für die Berechnung der Grundsteuer ist in der Regele lediglich die Fläche des Grundstücks in qm und bei Wohnnutzung die Wohnfläche, bzw. Nutzfläche bei anderer Nutzung des Gebäudes erforderlich.

Im Folgenden beschreiben wir die notwendigen Schritte bzw. geben Hinweise zu häufigen Fragen, wobei wir uns für Näheres auf das bayerische Modell und die elektronische Abgabe per ELSTER beschränken.

Bevor Sie loslegen:

Zu diesen Punkten gibt es speziell für bayerische Grundstücke unter der Internetadresse www.grundsteuer.bayern.de ein ausführliches und einfach gestaltetes Grundlagen-Video. Dort werden auch die Möglichkeiten erklärt, aus welchen Dokumenten Sie die benötigten Informationen ablesen können und wo diese zu finden sind. Alternativ wurde auch eine Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer: 089 – 30 80 00 77 (Kosten gem. individuellem Festnetz- bzw. Mobilfunktarif) eingerichtet.

Das Video verweist zusätzlich auf verschiedene Videos als Anleitung zur Frage: „Wie fülle ich die Grundsteuererklärung online aus?“ In weiteren Videos wird das Ausfüllen der Grundsteuererklärung für folgende Beispiele detailliert dargestellt:

  • Einfamilienhaus im Miteigentum von Ehegatten mit Garage und Gartenhaus
  • Eigentumswohnung mit TG im Alleineigentum
  • sowie zwei Sonderfälle

Diese Videos sind ab dem 1. Juli 2022 auf der Seite von www.grundsteuer.bayern.de zu finden, indem man auf eine der Ausfüllmöglichkeiten (ELSTER, am PC ausfüllbar oder handschriftlich per Formular) klickt. Darunter öffnen sich die Beispielvideos.

Schritt 1: Anmeldung auf ELSTER.DE

Für die digitale Einreichung melden Sie sich auf www.ELSTER.de an. Sie benötigen dazu Ihre Zugangsdaten, die wie oben beschrieben vorher beantragt werden müssen.

Über das Aktenzeichen, das in dem eingangs erwähnten Schreiben der Finanzämter an Sie aufgeführt ist, gelangen Sie zur Eingabe der Daten und der abzugebenden Erklärung. Sie werden dann Schritt für Schritt durch die Erklärung geführt, wobei im rechten Bereich des Bildschirms Hinweise und Hilfestellungen eingeblendet werden können. Dies geschieht indem man zum jeweiligen Bearbeitungspunkt auf ein Symbol mit Fragezeichen klickt.

Sie haben kein Schreiben erhalten? Dann finden Sie das Aktenzeichen auch in Ihrem letzten Einheitswertbescheid.

Schritt 2: Diese Dokumente sollten Sie zur Hand haben

  • Informationsschreiben des Finanzamtes mit der Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung oder letzter Einheitswertbescheid
  • Letzter Einkommensbescheid
  • Grundbuchauszug
  • Notarieller Kaufvertrag oder Teilungserklärung
  • Ggf. Daten aus dem Bayernatlas (https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/)

Schritt 3: Diese Daten benötigen Sie für die Abgabe der Grundsteuererklärung

  • Aktenzeichen und Lage des Grundstücks: diese Angaben finden Sie in dem genannten Schreiben der Finanzämter zur Grundsteuer. Beide Angaben finden Sie auch auf Ihrem letzten Einheitswertbescheid
  • Ihr Lagefinanzamt (Lage des Grundstückes): dieses steht auf dem o. g. Schreiben des Finanzamtes
  • Ihre Steuernummer, Ihr Wohnsitzfinanzamt sowie im Fall von Miteigentum die Steuernummer(n) der/des Miteigentümer/s
  • Ihre Identifikationsnummer (Steuer-ID): diese finden Sie auf dem letzten Einkommensteuerbescheid
  • Flurstückdaten wie Gemarkung, Flurstücknummer und Fläche der Grundstücke: sollten Sie diese nicht anderweitig zur Hand haben sind die Daten in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 kostenlos im sog. Bayern Atlas abrufbar. Die Adresse lautet: www.geoportal.bayern.de/bayernatlas. Diese Daten finden Sie aber z. B. auch im notariellen Kaufvertrag, sowie einem Kataster- oder Grundbuchauszug
  • Wohnfläche und Nutzfläche: sollten Sie diese nicht anderweitig parat haben, stehen diese in den Bauunterlagen. Von Wohnfläche spricht man bei Wohngebäuden, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Von Nutzfläche spricht man bei einer anderen, z. B. Nutzung als Garage oder Gartenhaus, ansonsten insbesondere bei gewerblich genutzten Flächen. Genaue Beschreibungen, auch zur Höhe von „Freibeträgen“ (bei Garagen 50 qm und bei Nebengebäuden 30 qm in Zusammenhang mit einer Wohnimmobilie) sind in der Anleitung zur Anlage Grundstücke (BayGrSt 2) auf Seite 5 und 6 enthalten.

Eine Besonderheit bei Wohnungseigentum (oder Teileigentum bei gewerblichen Einheiten) gibt es: Hier ergibt sich die anteilige Grundstücksfläche aus dem Miteigentumsanteil (in der Regel 1.000stel Anteil) am Gesamtgrundstück der Eigentümergemeinschaft. Diese findet man ebenfalls im Kaufvertrag oder in der Teilungserklärung oder im Grundbuchauszug für das Wohnungs-/ bzw. Teileigentum.

Schritt 4: Das müssen Sie außerdem beachten

  • Die Erklärung wird auf den 1. Januar 2022 abgegeben (Eingabe ganz am Anfang des Formulars notwendig, Zeile 1)
  • Grund der Feststellung ist „Hauptfeststellung“ – hier ist eine „1“ einzutragen
  • Art der wirtschaftlichen Einheit ist in der Regel „bebautes Grundstück“ (hier ist eine „2“ einzutragen) oder „unbebautes Grundstück“ hier ist eine „1“ einzutragen) (Zeile 4 der Grundsteuererklärung)

Diese wenigen Angaben genügen in der Regel, um die Erklärung abgeben und die Grundsteuer festsetzen zu können.

Weitere Informationen und ausdruckbare Formulare für die Abgabe in Papierform für bayerische Grundstücke findet man auch unter dem Link: https://www.grundsteuer.bayern.de

Hier finden Sie einen Überblick der abzugebenden Formulare zum Download.

Die Ausführungen beziehen sich auf den Stand vom 19.06.2022. Da insbesondere die elektronische Abgabe (ELSTER) der Erklärung und verschieden Formulare der Finanzämter noch nicht frei geschalten sind, können sich in der Praxis ab dem 1. Juli 2022 noch einige Änderungen ergeben.

Ein Beitrag von StB Daniel Lesser und RAin Alexandra Novak-Meinlschmidt – Kanzlei von Düsterlho, Rothammer & Partner mbB

Quellen: grundsteuer.bayern.de, grundsteuerreform.de, finanzamt.bayern.de.

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