Mehrfamilienhäuser im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 – Vorschriften & Pflichten

Heizung

Mehrfamilienhäuser im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 – Vorschriften & Pflichten

Aktuelle Vorgaben für Mehrfamilienhäuser mit mindestens sechs Parteien

Das neue Gebäude-Energie-Gesetz sieht auch für Eigentümergemeinschaften, bzw. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern von mehr als sechs Parteien umfassende Neuerungen vor. Allerdings gelten für die Anschaffung neuer Heizungen auch großzügige Übergangsregelungen.

Keine zwingende Austauschpflicht

Vorab ist wichtig zu wissen, dass in keinem Fall eine funktionierende, laufende Heizung ausgetauscht werden muss. Dies gilt sowohl für größere Mehrfamilienhäuser, als auch kleinere Einheiten sowie Ein- und Zweifamilienhäuser.

Informationspflichten für Wohnungseigentums-Gemeinschaften

Bis Ende 2024 muss die Eigentümergemeinschaft Informationen über die Heizungen im Gebäude sammeln. Die Eigentümer mit Einzelheizungen müssen Auskunft über Zustand und Beschaffenheit ihrer Heizung geben. Außerdem muss der Bezirksschornsteinfeger seine professionelle Einschätzung und Handlungsempfehlung abgeben.

Nach Vorlage aller Informationen muss die Eigentümergemeinschaft entscheiden, ob sie auf ein zentrales Heizsystem umstellen möchte, oder nicht. Die Entscheidung ist dem Bezirksschornsteinfeger mitzuteilen. Falls sich die Eigentümergemeinschaft für Einzelheizungen entscheidet, müssen diese im Fall eines Austauschs bzw. Erneuerung die Vorschriften des Gebäude-Energie-Gesetzes erfüllen. Allerdings gilt auch hier eine Übergangsfrist von fünf Jahren.

Wenn sich die Eigentümer für eine gemeinsame Zentralheizung entscheiden, verlängert sich die Frist auf insgesamt 13 Jahre ab dem Ausfall der ersten Heizung. Die neue Zentralheizung muss danach in Betrieb genommen werden.

Finanzielle Förderung für Austausch der Heizung

Der Austausch einer alten Heizung wird staatlich finanziell gefördert. Die Inanspruchnahme entsprechender Förderungen ist auch für Vermieter Pflicht, die 10 Prozent der Modernisierungskosten auf ihre Mieter umlegen möchten (maximale Höhe).  Für eine Dauer von sechs Jahren sind maximal 0,5 € pro Quadratmeter umlagefähig.

Prüfungspflicht für bestehende Heizungen

Ab 2024 müssen größere Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen laufende Heizungen von Fachpersonal überprüfen und optimal einstellen lassen. Diese Überprüfung muss bis September 2027 für ältere Heizungen (Baujahr vor Oktober 2009) durchgeführt werden, während neuere Heizungen spätestens nach 16 Betriebsjahren überprüft und optimiert werden müssen.

Die Überprüfung gemäß dem Gebäude-Energie-Gesetz umfasst unter anderem den Betrieb einer effizienten Heizungspumpe, gedämmte Rohrleitungen oder Armaturen in unbeheizten Bereichen, die optimale Einstellung des Temperaturbereichs, und bei Wärmepumpen zusätzliche Optimierungen wie die Kontrolle der Anlageneffizienz und den hydraulischen Abgleich.

Übergangsregelungen

Auf der offiziellen Website der Bundesregierung zum GEG werden die Fristen für Mehrfamilienhäuer wie folgt erläutert:

Vor 2026/2028 besteht im Bestand keine Pflicht, beim Heizungstausch auf 65 Prozent Erneuerbare Energien umzustellen, es sei denn, es liegt bereits früher eine Entscheidung über eine Ausweisung zum Neu- bzw. Ausbau eines Wärmegebietes oder Wasserstoffnetzausbaugebiet vor.(…)

Nach Ende der Übergangsphase sind großzügige Übergangsfristen vorgesehen. Zunächst muss innerhalb von fünf Jahren nach dem Austausch der ersten Etagenheizung entschieden werden, ob die Wärmeversorgung zentralisiert oder weiter dezentralisiert erfolgen soll. Bei der Entscheidung für eine Zentralisierung gibt es im Anschluss weitere acht Jahre Zeit, um diese umzusetzen. Nach Fertigstellung der zentralen Heizungsanlage müssen alle weiteren Wohnungen beim Heizungstausch und alle in der Zwischenzeit eingebauten Etagenheizungen nach Ablauf eines weiteren Jahres an die zentrale Heizungsanlage angeschlossen werden.

Falls innerhalb der ersten fünf Jahre entschieden wird, dass die Wärmeversorgung weiter dezentral erfolgen soll, müssen alle nach Ablauf dieser Frist eingebauten Etagenheizungen zu 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen.

Hier finden Sie weitere Angaben der Regierung zur Umsetzung des neuen GEG.

Sie wohnen in einem Ein- oder Zweifamilienhaus oder besitzen eins?

Dann haben wir hierzu auch die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt: Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Das ändert sich für Hauseigentümer ab 1.1.2024

Hinweis: Dieser Artikel dient rein der Information und stellt keinerlei Beratung dar, Inhalte vorbehaltlich Irrtum und Änderungen, Stand  Januar 2024

Quellen:
https://www.energiewechsel.de/
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-aendert-sich-mit-dem-gebaeudeenergiegesetz-13886

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