07 Jan. Immobilie mit Schulden geerbt: So gehen Sie souverän mit einer Hypothek um
Eine Erbschaft klingt für viele zunächst nach einem finanziellen Gewinn, doch nicht jedes Haus ist frei von Belastungen. Befindet sich noch ein Darlehen auf der Immobilie, müssen Erben Entscheidungen treffen, die gut durchdacht sein wollen. Es geht um Vertragsprüfungen, Bankgespräche und die Frage, ob die Immobilie gehalten oder veräußert werden soll.
Erbschaft mit laufendem Darlehen: Erste Schritte in Ostbayern
Wenn eine Immobilie mit bestehender Restschuld in Regensburg, Schwandorf, Straubing oder anderswo in Ostbayern geerbt wird, ist eine gründliche Bestandsaufnahme unerlässlich. „Es ist wichtig, die Kreditdokumente sorgfältig zu prüfen und Zinssätze, Laufzeiten sowie besondere Vereinbarungen zu verstehen“, erklärt Dr. Werner Gross von RE/MAX Regensburg. Auch die rechtliche Lage innerhalb einer Erbengemeinschaft bedarf genauer Betrachtung. Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Bewertung des tatsächlichen Immobilienwerts. Nur durch den Vergleich von Marktwert und Darlehenssumme kann die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Objekts eingeschätzt werden. „Ein professionelles Wertgutachten kann hier entscheidend sein, um Verhandlungsspielräume mit der Bank zu schaffen und Planungssicherheit zu gewinnen“, ergänzt Michael Müllner. Ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen wird, hängt stark davon ab, ob Schulden und Vermögenswerte in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Eine strukturierte Vorgehensweise verhindert, dass emotionale Bindungen zu voreiligen Entscheidungen führen.
Fortführung des Kredits oder Entschuldung: Realistische Optionen
Ist die Entscheidung gefallen, die Immobilie zu behalten, muss der Umgang mit dem vorhandenen Darlehen geklärt werden. „Einige Erben entscheiden sich dafür, den Kredit zu übernehmen und die Ratenzahlungen fortzusetzen, insbesondere wenn die Finanzierung zu günstigen Konditionen erfolgt und das Objekt selbst genutzt werden soll“, so Dr. Werner Gross. Alternativ kann eine Umfinanzierung sinnvoll sein, etwa bei mehreren Erben oder wenn durch neue Konditionen eine geringere monatliche Belastung erreicht werden kann. Eine vorzeitige Rückzahlung ist ebenfalls möglich, jedoch sollten mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen berücksichtigt werden. „Es ist entscheidend, die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen und langfristige Verpflichtungen im Blick zu behalten“, betont Michael Müllner. Ein offenes Gespräch mit der Bank trägt zur Transparenz bei und hilft, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich tragfähig sind.
Verkauf mit bestehendem Darlehen: Wirtschaftliche Nachteile vermeiden
Wenn der Kredit nicht tragbar ist oder die Immobilie nicht behalten werden soll, kann ein Verkauf die sinnvollste Lösung sein. „Wichtig ist, den Verkaufsprozess so zu gestalten, dass die Restschuld vollständig beglichen wird und keine zusätzlichen Belastungen entstehen“, erklärt Dr. Werner Gross. Ein marktgerechter Angebotspreis, eine realistische Zeitplanung und eine enge Abstimmung mit der Bank sind dabei unerlässlich. „In einigen Fällen kann auch ein freihändiger Verkauf in Betracht gezogen werden, bei dem Gläubiger einer wirtschaftlich sinnvolleren Lösung zustimmen“, fügt Michael Müllner hinzu. Professionelle Begleitung reduziert das Risiko von Preisabschlägen, rechtlichen Schwierigkeiten und unnötigem Zeitdruck. So kann die Erbschaft geordnet abgewickelt werden, ohne dass aus der finanziellen Herausforderung eine dauerhafte Belastung wird.
Haben Sie in Regensburg, Schwandorf, Straubing oder Ostbayern eine Immobilie mit Restschuld geerbt und stehen vor wichtigen Entscheidungen? Kontaktieren Sie uns – wir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen passende Wege auf. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihren Zielen und Möglichkeiten passt.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora
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