Ehe aus – Immobilie noch da: Was nun?

Ein Paar in der Scheidung steht mit dem Rücken zu einander in der Küche, der noch gemeinsamen Immobilie, und redet nicht mehr miteinander | Immobilie in der Scheidung

Ehe aus – Immobilie noch da: Was nun?

Während einer Scheidung müssen neben emotionalen Belastungen zahlreiche praktische Fragen geklärt werden, besonders dann, wenn Haus oder Wohnung gemeinsam erworben wurden. Gerade in dieser Situation ist es wichtig, einen klaren Kopf zu bewahren und fundierte Entscheidungen zu treffen. Der Umgang mit der Immobilie kann die finanzielle Zukunft beider Partner maßgeblich beeinflussen und sollte deshalb gut überlegt sein.

 

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Nachdenkliches Paar steht getrennt an einer Wand, die beide trennt, jeweils in einem hellen Raum – Symbolbild für Trennung, emotionale Belastung und die Klärung von Immobilienfragen im Rahmen einer Scheidung.

 

 

Bleiben oder neu beginnen: Entscheidungen zur Immobilie

Am Anfang steht oft die zentrale Überlegung, ob einer der Partner das gemeinsame Zuhause behalten möchte oder ob ein Verkauf die bessere Wahl ist. Emotionale Faktoren spielen häufig eine Rolle, insbesondere wenn Kinder betroffen sind oder viele Erinnerungen mit dem Haus verbunden sind. Doch auch rationale Überlegungen wie finanzielle Stabilität, bestehende Darlehen und langfristige Lebensziele sind entscheidend. Wenn ein Partner die laufenden Kosten, die Finanzierung und mögliche Renovierungen alleine tragen kann, könnte die Übernahme eine Option sein. Ist dies nicht machbar, bietet der Verkauf in der Regel eine klare Lösung, um beiden Parteien einen finanziellen Neuanfang zu ermöglichen.

Gerechte Aufteilung des gemeinsamen Eigentums

Wenn keine Einigung darüber erzielt werden kann, wer das Haus oder die Wohnung künftig nutzen soll, rückt die Vermögensaufteilung in den Vordergrund. Eine Möglichkeit besteht darin, dass ein Partner den anderen auszahlt und alleiniger Eigentümer wird. Eine realistische Bewertung ist hierbei entscheidend, um Benachteiligungen zu vermeiden. Sollte keine Einigung möglich sein, könnte es im äußersten Fall zu einer Teilungsversteigerung kommen, die jedoch oft zu niedrigeren Erlösen und zusätzlichem Stress führt. Eine einvernehmliche Lösung, insbesondere ein geordneter Verkauf auf dem freien Markt, ist in vielen Fällen wirtschaftlich sinnvoller.

Fachkundige Unterstützung als Weg zu sachlichen Entscheidungen

Trennungen sind emotional belastend, was es Paaren erschwert, sachlich über Immobilienwerte, Preise und Verkaufsstrategien zu sprechen. Ein erfahrener Makler kann hier als Vermittler fungieren. Durch eine objektive Marktanalyse und klare Kommunikation wird eine solide Entscheidungsbasis geschaffen. Der Makler übernimmt nicht nur die Bewertung und Vermarktung, sondern sorgt auch dafür, dass Gespräche strukturiert und lösungsorientiert bleiben. Dies entlastet beide Parteien und verringert das Risiko von eskalierenden Konflikten oder finanziellen Nachteilen.

Schlussfolgerung: Mit Klarheit und Struktur durch eine herausfordernde Zeit

Eine Trennung bringt zwangsläufig Veränderungen, muss aber nicht in einem finanziellen oder rechtlichen Chaos enden. Wer sich frühzeitig mit den Optionen rund um die gemeinsame Immobilie auseinandersetzt, schafft Sicherheit und Handlungsspielraum. Ob Übernahme, Auszahlung oder Verkauf – entscheidend ist, dass die Lösung zur individuellen Situation passt und fair für beide Seiten ist. Mit professioneller Unterstützung lassen sich viele Hindernisse vermeiden und der Übergang in einen neuen Lebensabschnitt wird deutlich erleichtert.

Stehen Sie in Regensburg, Schwandorf, Straubing oder Ostbayern vor der Frage, was mit Ihrer gemeinsamen Immobilie im Trennungsfall geschehen soll? Dr. Werner Gross und Michael Müllner von RE/MAX Regensburg begleiten Sie neutral und professionell durch den Entscheidungsprozess. Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

 

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora

 

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