Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Das ändert sich für Hauseigentümer ab 1.1.2024

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Das ändert sich für Hauseigentümer ab 1.1.2024

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Deutschland in Kraft trat, brachte bedeutende Änderungen in Bezug auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Baubereich mit sich. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 ergeben sich weitere Konsequenzen für Hauseigentümer.

Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie auf einem Blick zusammengefasst: Infoblatt Hauseigentümer GEG 2024

Das Gebäudeenergiegesetz im Überblick

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde verabschiedet, um verschiedene bisherige Gesetze und Verordnungen, wie das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), zu vereinen. Das Hauptziel besteht darin, die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Bausektor zu fördern und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Heizung: Neue Vorschriften für Hauseigentümer

Grundsätzlich wollte der Gesetzgeber erreichen, dass ab 1.1.24 keine neuen Ölheizungen mehr in Deutschland verbaut werden. Doch diese Vorschrift fand keine Mehrheit im Bundestag, weshalb der ursprüngliche Entwurf nun in der Praxis wesentlich abgemildert wurde. Damit wird der Druck von Hausbesitzern genommen, kurzfristig reagieren zu „müssen“.

Das Gesetz gibt individuelle Vorgaben, die von verschiedenen Faktoren abhängen, die im Folgenden näher vorgestellt werden:

1. Größe der Stadt? Wärmeplan vorhanden?

Sollte Ihre Stadt bzw. Gemeinde über 100.000 Einwohner haben, so hat die jeweilige Kommune bis spätestens 30. Juni 2026 einen „Wärmeplan“ vorzulegen. In diesem Wärmeplan werden alternative Energieträger aufgezeigt, an die sich die Hausbesitzer anschließen (lassen) können. Hat die Stadt oder Gemeinde, in der sich das Haus befindet, weniger als 100.000 Einwohner, so ist Zeit für den Wärmeplan bis zum 30. Juni 2028.

Solange dieser Wärmeplan NICHT vorliegt, dürfen Hausbesitzer weiterhin neue Gas- oder Ölheizungen einbauen, die zu 100% durch fossile Brennstoffe, also mit Öl oder Erdgas, betrieben werden.

2. Heizung defekt? In diesen Fällen darf sie repariert werden

Ist die Heizung nicht mehr funktionsfähig, aber noch reparabel, spielt das Alter eine Rolle. Ist die Heizung unter 30 Jahre alt, darf sie jederzeit repariert werden, auch nach 2028. Ist die Heizung über 30 Jahre alt, hängt es davon ab, ob es  sich um einen sogenannten „Brennwertkessel“ (Öl) bzw. eine „Niederdruck Therme“ (Gas) handelt. In diesem Fall darf ebenfalls ohne zeitliches Limit die Heizung repariert werden.

Wichtig: Unabhängig vom Alter der Heizung und Kessel/Thermenart, darf jede Heizung in Häusern (EFH/ZFH) zeitlich unbegrenzt repariert werden, solange die Eigentümer sie dauerhaft seit dem 01.02.2002 bewohnen. Das Alter der Heizung finden Sie in der Regel auf einem Aufkleber auf dem Kessel/der Therme oder Sie fragen Ihren örtlichen Kaminkehrer. Mit dieser Regelung wurde das Szenario ausgeschlossen, dass ältere Renter kostspielige Sanierungen im Eigenheim durchführen müssen.

3. Heizung irreparabel? Das gilt ab 1.1.2024

Kann die Heizung nicht mehr repariert werden, hängt es davon ab, wann der Defekt aufgetreten ist. Falls die Heizung vor dem 1.1.2024 kaputt gegangen ist, greift das neue GEG noch nicht und der Hausbesitzer ist frei in seiner Heizungswahl. Tritt der Defekt nach dem 1.1.2024 auf, so muss geprüft werden, ob schon ein kommunaler Wärmeplan vorliegt. Diese müssen bis spätestens 30.06.2026 bzw. 30.06.208 (siehe oben) von den Städten und Gemeinden erstellt werden.

Sobald dieser Wärmeplan vorliegt, muss die neue Heizung mindestens mit 65% erneuerbaren Energien betrieben sein. Unter erneuerbaren oder alternativen Energien versteht man nachhaltige Energieträger, die in der Lage sind, die fossilen Energieträger Kohle, Erdöl und Ergas zu ersetzen. Einer dieser „alternativen Wärmeträger“ ist zum Beispiel die derzeit im Neubau sehr beliebte Luftwärmepumpe (LWP).

Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Informationen ohne Gewähr und Garantie für Aktualität und Richtigkeit bereitgestellt werden. Nähere Informationen finden Sie auch auf der offiziellen Seite der Bundesregierung: www.energiewechsel.de . Dieser Artikel dient nur der Information und stellt keine Rechts- oder Energieberatung dar.

Hier können Sie sich die wichtigsten Informationen zum neuen Gebäudeenergiegesetz für Bestandshäuser (EFH/ZFH) kostenfrei herunterladen: Download Infoblatt GEG

Sie wohnen in einem Mehrfamilienhaus oder besitzen eins? Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

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