07 Jan. Immobilie mit Schulden geerbt: So gehen Sie souverän mit einer Hypothek um
Eine Erbschaft klingt für viele zunächst nach einem finanziellen Gewinn, doch nicht jedes Haus ist frei von Belastungen. Befindet sich noch ein Darlehen auf der Immobilie, müssen Erben Entscheidungen treffen, die gut durchdacht sein wollen. Es geht um Vertragsprüfungen, Bankgespräche und die Frage, ob die Immobilie gehalten oder veräußert werden soll.
Immobilienerbe mit laufendem Kredit: Erste Schritte
Wenn eine Immobilie mit verbliebenem Kredit geerbt wird, ist es entscheidend, zunächst die aktuelle Situation zu analysieren. Dazu gehört das Überprüfen der Darlehensdokumente, die Bewertung der Zinssätze und Laufzeiten sowie das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb einer Erbengemeinschaft. Ebenso wichtig ist die Ermittlung des tatsächlichen Marktwerts der Immobilie. Nur durch den Vergleich von Marktwert und Restschuld kann beurteilt werden, ob das Objekt wirtschaftlich sinnvoll ist. Ein professionelles Wertgutachten kann in vielen Fällen Verhandlungsspielräume mit der Bank eröffnen und Planungssicherheit bieten. Die Entscheidung, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen, hängt oft davon ab, ob Schulden und Vermögenswerte in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. „In Ostbayern, insbesondere in Städten wie Regensburg, Schwandorf und Straubing, ist es wichtig, strukturiert vorzugehen, um emotionale Entscheidungen zu vermeiden“, betont Dr. Werner Gross von RE/MAX Regensburg.
Möglichkeiten der Kreditregelung: Fortführung oder Ablösung
Wenn die Entscheidung fällt, die Immobilie zu behalten, stellt sich die Frage, wie mit dem bestehenden Darlehen umzugehen ist. Einige Erben übernehmen den Kredit und setzen die Ratenzahlungen fort, was besonders sinnvoll sein kann, wenn die Finanzierung zu vorteilhaften Konditionen besteht und das Objekt selbst genutzt werden soll. Alternativ kann eine Umfinanzierung in Betracht gezogen werden, vor allem wenn mehrere Erben beteiligt sind oder günstigere Konditionen die monatliche Belastung senken. Auch eine vorzeitige Tilgung ist möglich, muss jedoch sorgfältig kalkuliert werden, um mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen zu vermeiden. „In Städten wie Regensburg und Schwandorf ist es entscheidend, die eigene finanzielle Lage realistisch einzuschätzen und langfristige Verpflichtungen zu berücksichtigen“, erklärt Michael Müllner von RE/MAX Regensburg. Ein offenes Gespräch mit der Bank kann helfen, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich tragfähig sind.
Verkauf mit Restschuld: Wirtschaftliche Risiken minimieren
Wenn die Finanzierung nicht tragfähig ist oder die Immobilie nicht behalten werden soll, kann ein Verkauf die beste Option sein. Dabei ist es wichtig, den Verkaufsprozess so zu gestalten, dass die Restschuld vollständig gedeckt wird und keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen. Ein marktgerechter Angebotspreis, eine realistische Zeitplanung und eine enge Zusammenarbeit mit der Bank sind dabei unerlässlich. In manchen Fällen kann ein freihändiger Verkauf in Betracht gezogen werden, bei dem Gläubiger einer wirtschaftlich sinnvolleren Lösung zustimmen als einer Zwangsversteigerung. „In Straubing und anderen Teilen Ostbayerns kann professionelle Begleitung helfen, Preisabschläge und rechtliche Fallstricke zu vermeiden“, sagt Dr. Werner Gross. So kann das Erbe geordnet abgewickelt werden, ohne dass es zu einer dauerhaften finanziellen Belastung wird.
Haben Sie eine Immobilie mit Restschuld geerbt und stehen in Regensburg, Schwandorf, Straubing oder Ostbayern vor wichtigen Entscheidungen? Sprechen Sie uns an – wir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen passende Wege auf. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihren Zielen und Möglichkeiten passt.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora
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