05 Nov. Immobilie geerbt: Was Sie jetzt wissen müssen
Das geerbte Haus ist für die meisten Menschen mehr als nur ein Vermögenswert. Wer eine Immobilie erbt, steht oft unter emotionalem und organisatorischem Druck. Denn neben der Trauer müssen Entscheidungen getroffen werden, die sowohl juristische als auch finanzielle Tragweite haben. Wichtig ist jetzt vor allem eins: Ruhe bewahren und strukturiert vorgehen.
Die ersten Schritte nach dem Erbe: Orientierung ist gefragt
Zu Beginn sollten Erbinnen und Erben klären, ob ein Testament existiert und ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten. Diese Entscheidung muss innerhalb von sechs Wochen getroffen werden – ein kurzer Zeitraum, insbesondere wenn mehrere Parteien involviert sind. In solchen Fällen entsteht eine Erbengemeinschaft, in der alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen. „In Ostbayern, besonders in Städten wie Regensburg, Schwandorf und Straubing, sehen wir oft, dass die Zusammenarbeit in Erbengemeinschaften eine Herausforderung darstellen kann“, erklärt Dr. Werner Gross von RE/MAX Regensburg.
Sobald Klarheit über die Erbsituation herrscht, sollten die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Auch die laufenden Kosten der Immobilie – wie Versicherungen, Steuern und Versorgungsanschlüsse – müssen übernommen und weitergeführt werden. Parallel dazu ist eine Wertermittlung sinnvoll, um fundierte Entscheidungen über die weitere Nutzung oder Verwertung des Objekts treffen zu können. „In Regensburg und Umgebung ist es wichtig, den Wert der Immobilie genau zu kennen, um die richtige Entscheidung zu treffen“, ergänzt Michael Müllner.
Juristische und steuerliche Herausforderungen meistern
Erbinnen und Erben sehen sich oft mit juristischen und steuerlichen Herausforderungen konfrontiert. Wer eine Immobilie erbt, übernimmt möglicherweise auch bestehende Schulden. Daher ist es ratsam, alle finanziellen Verpflichtungen gründlich zu prüfen. Das geerbte Objekt muss zudem innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden. Ob Erbschaftssteuer fällig wird, hängt vom Verkehrswert der Immobilie und dem Verwandtschaftsverhältnis ab. „In Schwandorf und Straubing erleben wir häufig, dass die steuerlichen Aspekte unterschätzt werden“, warnt Dr. Werner Gross.
Ehepartner und Kinder haben höhere Freibeträge, die viele Erbschaften steuerfrei machen – doch bei weiter entfernten Verwandten oder besonders wertvollen Immobilien kann eine erhebliche Steuerlast entstehen. Auch Pflichtteilsansprüche anderer Familienmitglieder oder bestehende Mietverhältnisse können die Situation verkomplizieren. Eine rechtliche Beratung kann helfen, unerwartete Probleme zu vermeiden. „Eine professionelle Beratung ist in Ostbayern unerlässlich, um rechtliche Stolpersteine zu umgehen“, betont Michael Müllner.
Die Entscheidung: Verkaufen oder behalten?
Nach Klärung der rechtlichen Grundlagen stellt sich die Frage: Was tun mit dem geerbten Haus? Viele möchten das Objekt behalten – sei es aus emotionalen Gründen oder zur eigenen Nutzung. Doch dies ist nicht immer realistisch, etwa wenn die Lage, der Zustand oder persönliche Lebensumstände nicht passen. Auch eine Vermietung erscheint verlockend, erfordert jedoch Zeit, Kapital und Verwaltungsgeschick. Der Verkauf ist oft der pragmatischste Weg, besonders wenn mehrere Erben beteiligt sind oder finanzielle Freiheit benötigt wird. Ein erfahrener Makler kann dabei helfen, die Immobilie professionell zu bewerten und zum optimalen Preis zu verkaufen. „In der Region Ostbayern ist es oft der Fall, dass der Verkauf die sinnvollste Option darstellt“, erklärt Dr. Werner Gross.
Haben Sie eine Immobilie in Regensburg, Schwandorf, Straubing oder anderswo in Ostbayern geerbt und sind unsicher, wie es weitergehen soll? Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung. Wir zeigen Ihnen alle Optionen auf und stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Milkos/Depositphotos.com
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