21 Mai Betriebskostenverordnung (BetrKV) – neue Regelungen ab 2024
Die zum 01.01.2024 in Kraft getretene Änderungen der Betriebskostenverordnung betreffen sowohl Vermieter als auch Mieter. Zu den neuen Bestimmungen zählen Ergänzungen, welche Kosten als umlagefähige Betriebskosten gelten.
Umlagefähig sind auch Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers, die dieser selbst erbringt. Zur Erfassung dieser geldwerten Leistung wird sich nach der gleichwertigen Leistung eines Dritten, exklusive Umsatzsteuern, gerichtet. Zum Beispiel bei Kosten für die Einrichtung der Wäschepflege: Wenn der Vermieter selbst eine Waschmaschine anschließt, kann er sich für die Nebenkosten-Aufstellung preislich an dem Lohn eines professionellen Gas-Wasser-Installateuren orientieren.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu der neuen Verordnung haben wir Ihnen hier zusammengestellt:
Inhalte
Was sind Betriebskosten?
Betriebskosten sind Nebenkosten, die durch die Nutzung einer Immobilie/Grundstücks laufend entstehen und auf den Mieter übertragen werden können.
Verwaltungs- und Erhaltungskosten, wie zum Beispiel Reparaturkosten, Verwaltungskosten oder Bankgebühren gehören nicht dazu und müssen deshalb auch nicht vom Mieter übernommen werden.
Wann hat der Mieter die Kosten zu tragen?
Der Mieter hat die Kosten zu tragen, sobald die umlegbaren Betriebskosten im Mietvertrag aufgeführt sind. Für die Vermieter bietet sich also an, die Betriebskostenverordnung dem Mietvertrag als Anlage beizufügen, um keine umlagefähigen Nebenkosten zu vergessen.
Kann der Mieter die Betriebskosten überprüfen?
Der Vermieter ist gegenüber dem Mieter dazu verpflichtet, spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes, eine Nebenkosten-Abrechnung vorzulegen. Wenn nicht ohnehin in der Mietkosten-Abrechnung enthalten, muss der Vermieter bei Nachfrage Einsicht auf Belege, Verträge etc. gewähren.
Was hat sich 2024 bei der Betriebskostenverordnung geändert?
Die aktualisierte BetrKV weist keinerlei Kürzungen auf. Es wurden lediglich Ergänzungen und Umformulierungen in §2 getroffen, welche im Folgenden erläutert werden:
- Kosten von Kalt- und Warmwassermessgeräten werden nun den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage zugeschrieben
- Zusätzlich zur Straßenreinigung und Müllabfuhr zählen zu den Nebenkosten nun auch Müllkompressoren, Müllschlucker, Müllabsauganlagen und Müllmengenerfassungsanlagen (inkl. Kosten zur Ermittlung des Müllaufkommens)
- Die Elementarschadensversicherung dient als Ergänzung der Sach- & Haftpflichtversicherung
- Die maschinellen Wascheinrichtungen wurden umbenannt zu Wäschepflege, da so auch Wäschetrockner, Bügelstationen etc. mit eingeschlossen werden
Dürfen die Betriebskosten in bestehenden Mietverträgen neu formuliert werden?
Betriebskosten, die erst nach Vertragsabschluss durch neue Technologien aufkamen und vorher nicht absehbar waren, dürfen durch Änderungen der Formulierung mit aufgenommen werden. Dabei sind zwei Dinge wichtig zu beachten, zum einen, dass die Betriebskosten tatsächlich neu entstanden und nicht nur im Mietvertrag vergessen wurden und zum anderen muss eine Absprache und Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter getroffen werden, wenn neue Betriebskosten mit aufgenommen werden sollen.
Damit einher geht auch, dass nach Übereinkunft, Betriebskosten, die seit dem 01.01.2024 in der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind, bis zu diesem Tag rückwirkend geltend gemacht werden können.
Quellen:
https://www.ruv.de/hausratversicherung/nebenkosten
https://deutschesmietrecht.de/betriebskosten/119-keine-ueberlassung-von-abrechnungskopien.html
https://deutschesmietrecht.de/betriebskostenverordnung/11-betriebskostenverordnung.html#google_vignette
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/nur-neue-betriebskosten-sind-nachtraeglich-umlegbar_258_464506.html
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